Urteil: Nachbar muss Katze im Garten dulden – auch wenn sie ins Blumenbeet macht

von Gastautor
Zwei Katzen im Gras

Freigänger lassen sich von Grundstücksgrenzen nicht aufhalten. Nicht immer ist die Katze in Nachbars Garten willkommen – vor allem dann nicht, wenn sie das fremde Blumenbeet als Katzenklo missbraucht. Nach zwei aktuellen Urteilen müssen Nachbarn den Katzenbesuch trotzdem dulden. In ihrem Gastbeitrag schildert die Juristin Gabriele Weintz die beiden Fälle. Pikantes Detail: Die Kläger hatten den von der Katze verscharrten Kot zu Beweiszwecken wieder ausgegraben.

Gastbeitrag: Darf meine Katze ein fremdes Grundstück betreten?

Nicht alle Menschen sind Katzenfreunde. Das erkennt man immer wieder, wenn Streitigkeiten über Katzenbesuch vor Gericht enden. Doch den Katzenbesuch gerichtlich verbieten zu lassen ist gar nicht so einfach.

Katzenbesuch auf fremdem Grundstück

In vielen Fällen haben die Kläger etwas dagegen, dass fremde Katzen ihr Grundstück überhaupt betreten. Doch dies zu unterbinden ist rechtlich schwierig und in der Realität noch viel weniger praktikabel. So klagten in zwei voneinander unabhängigen Fällen Grundstücksinhaber dagegen, dass die Nachbarskatzen ihr Grundstück betraten. Im einen Fall handelte es sich um ein typisch ländliches Wohngebiet mit überwiegend Einfamilienhausbebauung am Ortsrand, im anderen Fall um ein Wohngebiet bebaut mit Ein- und Mehrfamilienhäusern mit Gärten.

In beiden Fällen stellten die Richter fest, dass die klagenden Nachbarn das Betreten ihrer Grundstücke durch ein oder zwei Katzen eines Nachbarn aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses aus Treu und Glauben gem. § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dulden müssen. In oben genannten Wohngebieten gehören die Tierhaltung und damit auch der Kontakt zu Tieren, insbesondere mit Katzen und Hunden, dazu. Daher ist es den Klägern zuzumuten, dass frei laufende Katzen ihre Grundstücke gelegentlich betreten.

Katzenkot und Kratzspuren im Blumenbeet

Die Kläger machten neben dem Besuch der Katzen auf den Grundstücken zusätzlich geltend, dass die Nachbarskatzen sowohl Urin als auch Kot in den jeweiligen Blumenbeeten absetzten und dabei Kratzspuren in den Beeten hinterlassen haben. Auch dagegen wendeten sie sich mit ihren Klagen vor Gericht.

Die Richter stellten in beiden Fällen jedoch fest, dass die Verunreinigungen weder außergewöhnlich noch zwingend nur den Nachbarskatzen der jeweiligen Beklagten zuzurechnen sind. Außerdem vergraben Katzen im Normalfall ihren Kot, so dass davon eben keine nennenswerte bzw. außergewöhnliche Belästigung ausgeht. Haben die Kläger den Kot zu Beweiszwecken aber selbst wieder ausgegraben, so können sie sich gerade nicht darauf berufen, dass sie dadurch erheblich beeinträchtigt sind.

Katzenabwehr nicht konsequent verfolgt

Zur Wahrung des nachbarschaftlichen Friedens haben die Beklagten in einem Fall sogar einen sog. Katzenschreck angebracht, der die eigenen Katzen daran hindern sollte, das Nachbarsgrundstück zu betreten. Dieser Katzenschreck wurde jedoch von den Klägern wieder entfernt. Auch haben die Kläger es unterlassen, die Katzen eigenständig von ihrem Grundstück zu vertreiben, sei es durch laute Geräusche oder Verscheuchen mit Wasser. Daher können sie sich gerade nicht darauf berufen, dass sie durch den Besuch der Katzen auf ihrem Grundstück in hohem Maße beeinträchtigt sind.

(Landgericht Oldenburg, Urteil v. 29.07.2011, Az.: 8 S 578/10; Amtsgericht Offenbach, Urteil v. 25.07.2012, Az.: 380 C 268/11)

Über die Autorin

Gabriele Weintz ist Wirtschaftsjuristin LL.B. und Redakteurin in der juristischen Redaktion von anwalt.de. Unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/4040530 unterstützt anwalt.de Menschen, die einen passenden Anwalt suchen oder eine telefonische Rechtsberatung benötigen.

Weitere Artikel zu interessanten Urteilen und rechtlichen Aspekten der Katzenhaltung findet ihr auf der Themenseite Recht.

Kommentarfunktion abgeschaltet

Leider erreichen mich zu diesem Artikel immer wieder ausgesprochen unflätige und hasserfüllte Kommentare. Lieblingskatze ist ein Blog für Katzenfreunde und keine Plattform, auf der sich Katzenhasser abreagieren können. Deshalb habe ich die Kommentarfunktion für diesen Beitrag deaktiviert.

Bild: © Fotolia, Nadine Haase

Ähnliche Artikel

15 Kommentare

Avatar-Foto
der Hammaburger 19. Mai 2019 - 17:18

Herrlich alle sollen Ihre Tier einsperren, nur die Katzenhalter nicht. Die Dame mit der Igelstation soll diese katzensicher machen, der Kaninchenhalter soll sein Grundstück ebenfalls katzensicher machen … und so gehen die Ratschläge hier munter weiter.
Und dann noch der Unsinn, dass Katzen nur Mäuse jagen. Genau, so wird sein. Und Wölfe jagen nur Rehe und keine Schafe und die AfD hat ausschließlich das Wohl des Volkes im Herzen ach ja und er Vatikan … lassen wir´s.
Auf meinem Grundstück lebt eine verwilderte Hauskatze, ein echt dicker Kater, und neben Ratten und natürlich auch Vögeln liegen auch regelmäßig Kaninchenkeulen auf meiner Terrasse. Ein echter alter Kämpfer, dem ich das nicht sonderlich übel nehme. Er hat hier vorher gewohnt, sein Herr ist im Pflegeheim und hat ihn einfach da gelassen. Also arangieren wir uns.
Trotzdem sollte diese, wie andere Seiten, auch mal an die Nicht-Katzenhalter denken und nicht reflexartig immer nur allen anderen Ratschläge geben, wie sie das Leben der Katzenhalter und ihrer Katzen schöner machen können.

Avatar-Foto
Michael 3. März 2019 - 6:11

Also ich finde man sollte Katzen im Haus halten. Hunde können ja auch nicht einfach in den Nachbarsgarten kacken.
Außerdem sind Katzen eine Gefahr für das Wildleben.
Im Gegensatz zu wilden Jägern haben Hauskatzen immer Energie und sind wohl genährt. Auch wenn sie nach der Jagd leer ausgehen, weil sie ja noch vom Besitzer oder sogar mehreren Nachbarn gefüttert werden.
Mal abgesehen davon dass sie ihren Jagdtrieb nicht kontrollieren können.
Und nein das ist kein Argument und keine Entschuldigung! Wenn zB. mein Hund ihre Katze reißt könnte man das ja auch unter jagdtrieb verbuchen. Zufrieden wären sie mit der Aussage aber vermutlich trotzdem nicht. Ich denke es sollte eine Steuer auf frei laufende Katzen geben. Nicht nur dass sie eine Belastung für die örtliche Tierwelt sind. Sondern sie werden den Nachbarn früher oder später auch auf die nerven gehen. Wie zum Beispiel im Falle der Igelstation. Igel sind übrigens vom aussterben bedroht. So wie viele Kleinvogel arten bereits bedroht sind. Natürlich tragen katzen im gesamtbild nur wenig schuld, aber in urbanen Gegenden sind sie eine echte Gefahr für kleine Wildtierarten. Übrigens jagen Katzen kaum Ratten also ist das auch kein Argument.
Und denkt mal darüber nach warum es HAUStiere heißt. 😉

[Kommentar editiert aufgrund katzenfeindlicher Sprache]

Avatar-Foto
Rob 3. Oktober 2018 - 16:17

Das ist echt ein Witz! Auch Katzenhalter sollten für ihr Tier haften. Ich als Hundehalter kann mein Tier auch nicht in fremde Gärten kacken lassen. Ich finde es wirklich nicht lustig, wenn ich z. B. einen Sandhaufen auf meinem Grundstück liegen habe zum pflastern uns ständig kacken und pinkeln die Katzen drauf. Bitte liebe Katzenhalter, haltet euer Tier dann entweder in eurem Garten, so dass es nicht ausbrechen kann oder in der Wohnung! Ich finde es unverschämt, die Tiere einfach frei rumlaufen zu lassen, auch für den Straßenverkehr. Wie viele Katzen sind mir schon fast unter die Räder gekommen…. Verantwortungslos!!

Avatar-Foto
Susanne H. 27. November 2018 - 10:22

Da möchte ich mich meinem Vorredner direkt anschließen. Wir wohnen auch sehr ländlich. Es kommen täglich 4 bis 5 Katzen in unseren Garten und scheißen überall hin. Was würden diese meine Nachbarn sagen, wenn mein Hund täglich auf ihr Grundstück käme um dort seine Haufen zu hinterlassen? Da wird meiner Meinung nach mit zweierlei Maß gemessen. Das ist aus meiner Sicht eine Unverschämtheit.

1 2

Kommentarfunktion geschlossen