Der neue EU-Heimtierausweis: Das müsst ihr jetzt wissen

von Bärbel
Katze liest Zeitung

EU-HeimtierausweisZum Jahreswechsel traten einige wichtige Neuregelungen für das Reisen mit Heimtieren in Kraft. So dürfen bei Reisen ins europäische Ausland (EU) pro Person nur noch fünf  Katzen, Hunde oder Frettchen mitgenommen werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Für den Besuch von Ausstellungen gibt es Ausnahmeregelungen.

Katzenbesitzer, die mit ihrem Tier in andere Länder der EU reisen möchten, benötigen hierfür den EU-Heimtierausweis. Für den gibt es seit dem 29. Dezember 2014 folgende Neuerungen, die ihr kennen solltet:

Die wichtigsten Neuregelungen für den EU-Heimtierausweis

  • Der Tierarzt muss die Beschreibung des Tieres ausfüllen und die Kontaktdaten des Tierhalters eintragen. Der Tierhalter muss seine personenbezogenen Daten mit seiner Unterschrift bestätigen
  • Auch der Name und die Kontaktinformationen des ausstellenden Tierarztes müssen eingetragen und von diesem per Unterschrift bestätigt werden
  • Um Missbrauch vorzubeugen, muss die Seite mit den Angaben zur Kennzeichnung des Tieres (Chip-Nummer) vom Tierarzt mit einer selbstklebenden Laminierung versiegelt werden
  • Auch die Seite mit dem Aufkleber zur Tollwut-Impfung muss versiegelt werden
  • Außerdem muss der ausstellende Tierarzt die Kontaktdaten des Tierhalters, die Ausweisnummer, die Chip-Nummer, die Tätowierung und die Tätowierungsstelle (falls vorhanden), den Ort der Kennzeichnung, den Zeitpunkt der Anbringung oder des Ablesens für mindestens drei Jahre aufbewahren

Die Optik des blauen EU-Heimtierausweises bleibt übrigens unverändert. Heimtierausweise, die vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellt wurden, könnt ihr weiterhin verwenden. Sie behalten bis zum Lebensende eurer Katze ihre Gültigkeit.

Weitere Artikel zu interessanten Urteilen und rechtlichen Aspekten der Katzenhaltung findet ihr auf der Themenseite Recht. Beiträge zum Thema Katzenbetreuung in den Ferien findet ihr auf der Themenseite Urlaub.

Bild: Wikipedia, „EU-Heimtierausweis“ von unbekannt – www.dgk.de

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2 Kommentare

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Marlene 21. Januar 2015 - 22:07

Dadurch soll vielleicht auch der Welpenhandel unterbunden werden oder?
Hoffentlich wird es dann auch dementsprechend kontrolliert.

LG
Marlene

Antwort
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Bärbel 22. Januar 2015 - 10:20

Ja genau. Das sieht man auch an den Neuregelungen zu Tollwut-Impfung. Ich zitiere mal von der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: „Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen.“

Wie genau das dann kontrolliert wird, steht auf einem anderen Blatt. Hoffen wir mal das Beste.

Liebe Grüße
Bärbel

Antwort

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