Darf der Vermieter ein Katzennetz auf dem Balkon verbieten?

von Gastautor
Katze vor Katzennetz

Darf der Vermieter ein Katzennetz auf dem Balkon verbieten? Leider ja – zumindest, wenn es nach einem Urteil des Amtsgerichts München geht. In ihrem Gastbeitrag schildert die Juristin Sandra Voigt den Fall:

Gastbeitrag: Wenn der Mieter ins (Katzen-)Netz geht…

Nicht selten streiten die Mietvertragsparteien wie Hund und Katz – vor allem, wenn es um die Tierhaltung geht. Für den Mieter ist ein Stubentiger ein gleichwertiges Familienmitglied und für den Vermieter eine kleine Zerstörungsmaschine: weder Teppiche noch Tapeten oder Vorhänge sind angeblich vor ihm sicher. Dabei stellt sich die Frage, ob sich ein Mieter – trotz anderslautender Vertragsklausel – eine Samtpfote zulegen darf, ohne zuvor beim Vermieter die Erlaubnis zur Tierhaltung einzuholen?

Beseitigung von Katzen und Katzennetz?

Nach ihrem Einzug in eine 40 m² große 1,5-Zimmer-Wohnung im 2. Obergeschoss legte sich eine Frau zwei kleine Hauskatzen zu und brachte am Balkon ein Katzennetz an, um ihre Fellnasen vor einem Sturz zu bewahren.

Zwar existierte eine Mietvertragsklausel, wonach die Haltung von Kleintieren erlaubt wird, die Tierhaltung in den übrigen Fällen jedoch der Einwilligung der Vermieter bedarf. Die Mieterin hielt Katzen jedoch für Kleintiere und informierte ihre Vermieter daher nicht über den tierischen Familienzuwachs. Die reagierten allerdings allergisch auf die Kätzchen sowie das Netz am Balkon – und forderten gerichtlich deren Beseitigung. Schließlich habe die Katzenfreundin vor Anschaffung der Stubentiger nicht ihre Zustimmung eingeholt; ferner sei die Hausfassade dank des Netzes sehr unansehnlich geworden und motiviere andere Tierhalter im Haus, ebenfalls ein Katzennetz anzubringen.

Vermieter müssen Katzenhaltung dulden

Das Amtsgericht (AG) München entschied: Die Katzen dürfen bleiben, aber das Katzennetz muss weg!

Die Mieterin hat nicht gegen den Mietvertrag verstoßen, als sie ohne vorherige Zustimmung der Vermieter zwei kleine Kätzchen erwarb. Zwar sind Katzen keine Kleintiere, die in Käfigen o. Ä. gehalten werden, sie laufen vielmehr frei in der Wohnung herum. Ferner war die entsprechende Klausel im Mietvertrag wirksam – schließlich wird damit weder die Kleintierhaltung noch die Haltung anderer Tiere generell verboten. Der Vermieter behält sich lediglich das Recht vor, sich im Einzelfall für oder gegen eine Tierhaltung zu entscheiden.

Entgegen dem Wortlaut der Vertragsklausel musste die Katzenfreundin bei den Vermietern aber keine vorherige Zustimmung zur Tierhaltung einholen. Sie müssen die zwei Stubentiger vielmehr dulden. Für das Gericht gehörte die Haltung zweier Stubentiger nämlich noch zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Wann ein vertragsgemäßer Gebrauch der Wohnung vorliegt, ist stets für jeden Fall neu zu klären und etwa abhängig von der Lage und Größe der Wohnung, der Gefahr der Beeinträchtigung anderer Personen bzw. der Räumlichkeiten oder auch der Anzahl, Art und Größe der betreffenden Tiere:

Vorliegend verließen die Tiere die Räumlichkeiten nicht – so war eine Belästigung von Nachbarn oder anderen Personen ausgeschlossen. Auch die Größe der Wohnung sprach nicht gegen eine Katzenhaltung. Zwar wurden in der relativ kleinen Wohnung gleich zwei Fellnasen gehalten. Das Gericht ging dennoch von einer artgerechten Haltung aus. Erstens waren beide Kätzchen sehr klein und zweitens ist eine reine Wohnungshaltung von Samtpfoten durchaus üblich. Letztendlich befürwortete das AG die Haltung zweier Stubentiger – konnten sie doch so jederzeit miteinander spielen. Ferner war nicht erkennbar, dass die Tiere die Wohnung beschädigten oder verunreinigten.

Mieterin muss Katzennetz entfernen

Allerdings musste die Mieterin das Katzennetz auf dem Balkon entfernen. Denn es war deutlich wahrnehmbar und führte zu einer optischen Beeinträchtigung der Hausfassade. Darüber hinaus bestand die Gefahr eines Nachahmungseffekts – auch andere Katzenfreunde im Haus könnten auf die Idee kommen, ein Netz am Balkon anzubringen. Das wiederum würde zu einer vergitterten Balkonfront führen, die nach Ansicht des AG „sehr unattraktiv wirkt“. Als Alternative könnte die Mieterin ihre Katzen nur auf den Balkon lassen, wenn sie zu Hause ist und ihre Vierbeiner beaufsichtigen kann.

(AG München, Urteil v. 26.06.2012, Az.: 411 C 6862/12)

Über die Autorin

Sandra Voigt ist Assessorin und Redakteurin in der juristischen Redaktion von anwalt.de. Unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/40 40 530 unterstützt anwalt.de Menschen, die einen passenden Anwalt suchen oder eine telefonische Rechtsberatung benötigen.

Weitere Artikel zu interessanten Urteilen und rechtlichen Aspekten der Katzenhaltung findet ihr auf der Themenseite Recht.

Bild: © Isolde Winkler  / pixelio.de

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8 Kommentare

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Eifelkuno 1. Oktober 2022 - 16:32

Was ist denn jetzt wenn der Vermieter nichts gegen ein Katzennetz hat, Sich keiner von den Nachbarn beschwert aber die Hausverwaltung sagt das muß weg ?

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Bärbel 4. Oktober 2022 - 9:37

Hallo,

ich vermute, das muss dann der Vermieter mit der Verwaltung klären.

Viel Glück!
Bärbel

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CHRIS 25. Juli 2019 - 21:19

Es wäre schön wenn sich Anwälte zusammen darüber einig werden das es völlig okay ist ein katzen netz zu haben und das erlaubt werden soll als tierliebhabee eine wohnung zu finden ist heutzutage dadurch so gut wie unmöglich den stubben Tiger sind viel Zahmer wenn sie auch mal rauskommen meine lösung ist jetzt eine katzen Leine gewesen da ich meine schon früh daran gewöhnen konnte aber das ist auf keinen fall eines gute alternative zum freien umher Streifen bzw dem Balkon

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Görke 16. Juni 2019 - 22:37

Als ich in diese Wohnung einzog, war für mich die Erlaubnis für Katzenhaltung u. Katzennetz Bedingung! Das war seitens der Wohnungsverwaltung auch kein Problem. Der Hausmeister schenkte mir sogar eine Katzenleiter u. brachte sie an. Nach d. Sanierung ist plötzlich Netz u. Leiter verboten. Ich kann das Tier, nun nicht mehr auf den Balkon lassen. Das ist katastrophal.

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Bärbel 17. Juni 2019 - 10:27

Hallo Görke,

das ist ja übel. Ich bin mir nicht sicher, ob die Verwaltung plötzlich etwas verbieten kann, was vorher erlaubt war. Bitte erkundige dich da bei einem Anwalt.

Viel Glück und liebe Grüße 🙂
Bärbel

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Svenja 6. September 2016 - 20:15

Wirklich schade, dass man in einer Mietwohnung oftmals keine Chance hat Tiere vernünftig zu halten. Viele Vorurteile herrschen dort meiner Meinung nach vor. Ich habe schon so schöne Beispiele gesehen, wo Katzennetze wirklich sehr unauffällig waren und überhaupt nicht „häßlich“. Das traurige Resultat ist dann die Abgabe von den Tieren 🙁

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Marlene 4. Februar 2015 - 12:53

Finde ich sehr schade für manche Katzenbesitzer.
Zudem sind die hochwerigen Katzennetze meist vom Weitem gar nicht erkennbar.

LG
Marlene

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Bärbel 4. Februar 2015 - 13:36

Eben, man sieht sie eigentlich kaum. Da gibt es wirklich Schlimmeres.

Liebe Grüße
Bärbel

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