Was passiert mit der Katze nach dem Tod des Besitzers?

von Gastautor
Schwarze Katze auf Grab

Was wird aus meiner Katze, wenn ich tot bin? In einem Testament könnt ihr festlegen, wer nach eurem Tod für eure Katze sorgen soll und so sicherstellen, dass es ihr auch weiterhin gut geht.

Haustiere sind wundervolle Begleiter im Leben, die oftmals genauso geliebt werden wie die eigenen Kinder, und vor allem älteren, allein lebenden Menschen nehmen sie die Einsamkeit und spenden Trost. Kein Wunder also, dass sich viele Besitzer darum sorgen, was im Falle ihres Todes mit der geliebten Katze geschieht. Im folgenden Gastbeitrag von Laura Gosemann vom Berufsverband der Rechtsjournalisten erfahrt ihr, wie ihr euer  Haustier richtig vererbt und wie ihr sicherstellen könnt, dass es gut versorgt ist.

Testament anfertigen

Bei rechtlichen Angelegenheiten werden Tiere stets wie Gegenstände behandelt und als Eigentum des Besitzers betrachtet, weshalb sie im Erbfall zum sogenannten Nachlass gehören. Wenn kein Testament angefertigt wurde, erhalten die Erben nach der gesetzlichen Erbfolge die Katze als Teil des Nachlasses. Dabei kommt es allerdings nicht selten vor, dass sich die Erben gar nicht um ein Haustier kümmern wollen oder können. In diesem Fall landet das Tier oftmals im Heim und wird durch das zuständige Veterinäramt an einen neuen Besitzer vermittelt.

Wer das verhindern möchte, sollte daher frühzeitig ein Testament aufsetzen, in dem festgehalten wird, wer die Katze nach dem Tod von Herrchen oder Frauchen bekommt. Dabei ist es allerdings ratsam, vorab mit dem gewünschten Erben zu sprechen, denn auch dieser hat womöglich eigene Lebenspläne, in der ein Haustier keinen Platz findet, sodass für ihn die Möglichkeit besteht, das Erbe auszuschlagen.

Pflegekosten berücksichtigen

Wird die Vererbung des Haustieres an eine bestimmte Person testamentarisch festgelegt, ist es sinnvoll, einen bestimmten Geldbetrag an die Aufnahme der Katze zu binden. Auf diese Weise können die grundlegenden Kosten für Pflege, Nahrung und Zubehör sowie etwaige Arztbesuche gedeckt werden und die Vorsorge für das Haustier ist in jedem Fall gesichert. Für diese Regelung sollte im Testament der Hinweis aufgeführt werden, dass die entsprechende Summe dem Nachlass bereits vor der Nachlassauseinandersetzung zu entnehmen ist. Die Auszahlung des Betrages an den Erben muss zudem nicht mit einem Mal erfolgen, sondern kann beispielsweise auch monatlich angeordnet werden.

Testament mit Vermächtnis

Wenn der Besitzer seine Katze – gegebenenfalls zusammen mit einem Pflegegeldbetrag – als alleinigen Nachlass an eine bestimmte außenstehende Person, wie zum Beispiel die Nachbarin, vererben möchte, muss er hierzu ein Testament mit Vermächtnis aufsetzen. Das bedeutet, dass nicht das gesamte Erbe, sondern nur diese einzelne Komponente dem oder der Betroffenen vermacht wird. Auch hier sollte der gewünschte Erbe vorher über die Sachlage informiert werden, denn das Haustier wandert zunächst in den Besitz der gesetzlichen Erben. Der Vermächtnisnehmer muss anschließend von sich aus den ihm vermachten Anteil aus dem Nachlass einfordern.

Tierschutzverein als Erbe

Wer seinen Angehörigen die spätere Pflege seiner Katze nicht zutraut, hat ebenso die Möglichkeit, einen Tierschutzverein innerhalb des Testaments oder des Vermächtnisses einzusetzen. Auch hierbei können konkrete Bestimmungen zur Verwendung des Vermögens genannt werden, zum Beispiel welches Futter zu kaufen ist. Da ein Tierschutzverein eine gemeinnützig anerkannte Organisation darstellt, entfällt hierbei außerdem die Erbschaftsteuer.

Einhaltung der Auflagen sicherstellen

Im Testament können exakte Wünsche zur Pflege des Tieres niedergeschrieben werden. Viele Menschen befürchten allerdings, dass diese von den Erben nicht erfüllt werden und ihre Katze darunter zu leiden hat. Um diese Sorge zu mildern, ist es möglich, einen Testamentsvollstrecker zu benennen – das können Freunde oder Verwandte, aber auch ein Tierschutzverein sein. Seine Aufgabe ist es dann zu überprüfen, ob die Erben den im Testament formulierten Auflagen für das Tier nachkommen. Wird die Katze nicht ordnungsgemäß gepflegt, kann er die neuen Halter verklagen. Das kann entweder zu einer Geldstrafe oder auch zum Verlust des Erbes führen, wenn der Erblasser dies in seinem Testament festgelegt hat. Anschließend sollte sich der Testamentsvollstrecker darum bemühen, eine neue Pflegeeinrichtung für die Katze zu finden.

Laura Gosemann

Weitere Artikel zu interessanten Urteilen und rechtlichen Aspekten der Katzenhaltung findet ihr auf der Themenseite Recht.

Weitere Artikel zum Thema Tod und Trauer

Auf Lieblingskatze findet ihr weitere hilfreiche Artikel zum Thema Tod und Trauer: Wenn die Katze trauert beschäftigt sich damit, wie ihr eine trauernde Katze unterstützen könnt. Der Beitrag Wenn die geliebte Katze stirbt stellt den Online-Tierfriedhof Benigo vor.

Bild: © Lionel Allorge (Wikimedia Commons)

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5 Kommentare

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Hanne Reiff 2. November 2022 - 19:27

Ich habe eine Katze von verstorbenen Halter adoptiert. Leider sind keine Unterlagen zu den tierärztliche Untersuchungen/Impfungen/Kastration zu finden. Muss/darf mir der Tierarzt, der bekannt ist, Auskunft über das Tier geben?

Antwort
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Bärbel 3. November 2022 - 9:19

Hallo Hanne,

nach meinem Wissenstand unterliegen Tierärzte zwar grundsätzlich der Schweigepflicht, dürfen aber zum Wohl des Tieres dagegen verstoßen – zum Beispiel, um Missstände in der Haltung bei den Behörden zu melden. In deinem Fall dürfte es kein Problem sein. An deiner Stelle würde ich einfach in der Praxis anrufen und nachfragen. Ich kann mir vorstellen, dass sie deine Katze sogar gern weiterbehandeln, wenn sie dort bereits bekannt ist.

Alles Gute 🙂
Bärbel

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Diana Auerbach 10. Februar 2020 - 18:59

Unser Nachbar ist gestorben und hinterlässt eine Katze die wir jetzt noch auf dem Grundstück des Nachbarn füttern ,sie ist immer auf dem Heuboden und schläft dort.Wir selber haben zwei Katzen und würden die vom Nachbarn gerne zu uns locken.Das Haus des Nachbarn steht zum Verkauf und wir haben Angst das der neue Besitzer die Katze verjagt, wie können wir sie zu uns locken

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Bärbel 11. Februar 2020 - 9:48

Hi Diana,

an deiner Stelle würde ich mit dem neuen Besitzer sprechen, so bald dieser eingezogen ist. Vielleicht mag er die Katze ja doch übernehmen 🙂
Wenn ihr selbst bereits zwei Katzen habt, dürfte es nämlich schwierig werden, die Nachbarskatze zu euch zu locken. Eure Katzen werden ihr Revier wahrscheinlich verteidigen und die Neue nicht unbedingt akzeptieren.

Liebe Grüße
Bärbel

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Frank 24. September 2018 - 16:31

Wichtiges Thema, gut erklärt. Danke!

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