Katze beißt! Halter haftet?

von Gastautor
Schwarze Katze zeigt Zähne

Wenn die eigene Katze einen anderen Menschen beisst, kann das gravierende Folgen haben. Der heutige Gastbeitrag  befasst sich mit der Haftung bei Katzenbissen. Christian Günther, Jurist bei Anwalt.de, erklärt, worauf es ankommt:

Gastbeitrag Haftung bei Katzenbissen

Katzenbisse sind nicht ohne. Selbst harmlos aussehende Wunden bergen ein erhebliches Entzündungsrisiko. Jeder kennt dabei Situationen, in denen sonst sanfte Samtpfoten zum scharfen Stubentiger werden, den man besser nicht anfasst. Daneben können Katzen aber auch plötzlich und unerwartet zubeißen. Je nachdem ist die Vorgeschichte beim Biss anderer Personen dabei auch für die Haftung entscheidend.

Ausflug nach nebenan

Neugier ist ein treuer Begleiter jeder Katze. Diese Entdeckungslust brachte eine Mieze, die mit ihrer Familie im Urlaub war, über den Balkon ins Hotelzimmer nebenan. Dessen Bewohnerin war gerade Gassi mit ihrem Hund. Ihr Erstaunen angesichts des unerwarteten Gasts nach der Rückkehr kann sich sicher jeder gut vorstellen. Wie der Hund auf die Situation reagierte, wollte die Frau lieber nicht testen. Sicherheitshalber landete er erst einmal im Badezimmer. Als Nächstes sollte die Katze aus dem Zimmer. So leicht war das aber nicht. Die Vierbeinerin wollte partout nicht weichen. So lieferten sich beide ein Katz-und-Frau-Spiel. Erst nach einer Weile setzte sich die von dem Hin und Her nicht sonderlich beeindruckte Katze hin und ließ sich anstandslos hochheben. Doch auf dem Weg nach draußen biss sie der Frau plötzlich in den linken Zeigefinger. Und zwar so, dass trotz eines sofortigen Arztbesuchs ein späterer Krankenhausaufenthalt notwendig wurde. Auch danach klagte sie über wiederkehrende Probleme mit der Hand.

Folgeschäden müssen möglich sein

Die Haftpflichtversicherung der Katzenbesitzer zahlte daraufhin zwar Schadensersatz für Fahrtkosten und Haushaltsführung sowie Schmerzensgeld. Für zukünftig zu erwartende und eintretende Schäden schloss sie dies jedoch aus. Die Frau wollte jedoch auch die Verpflichtung zum Ersatz für künftige Schäden festgestellt haben. So landete der Biss vor Gericht. Das beauftragte wie in solchen Fällen üblich einen Sachverständigen. Dessen Ausführungen und Gutachten zufolge hatte der Biss auch Nerven verletzt, die anschließend vernarbten. In der Folge sei das Risiko eines späteren Karpaltunnelsyndroms erhöht. Der notwendige Beweis für mögliche Folgeschäden war somit gegeben.

Tierhalter muss Mitschuld beweisen

Doch wer Schadensersatz begehrt, benötigt neben dem Schaden auch den Anspruch auf dessen Ersatz. Insoweit ergab sich der Schadensersatzanspruch aus der in § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelten Tierhalterhaftung. Das Besondere an ihr ist, dass sie auch ohne Verschulden des Halters eintritt. Eine Ausnahme davon gilt nur für Nutztiere wie etwa Kühe im Stall oder Blindenhunde. Ansonsten reicht bei normalen Haustieren die bloße Tiergefahr aus. Für tiertypisches Verhalten haftet der Halter. Dazu gehört etwa, dass Katzen beißen.

Hat zum Schaden allerdings ein Verschulden des Geschädigten beigetragen, so kommt es für die Pflicht zum Schadensersatz auch auf diese Umstände an. So spielt es sehr wohl eine Rolle, wenn jemand ein Tier zuvor gereizt hat und die Gefahr damit regelrecht herausforderte. Das zu beweisen ist in Fällen der Tierhalterhaftung Sache des Halters bzw. dessen Versicherung. Im Fall des Katzenbisses gelang das jedoch nicht. Ein Fehlverhalten der Frau schloss das Gericht aus.

Denn einerseits hatten die Halter die Balkontür offen stehen gelassen. Dass die Katze dabei entweicht und in andere Zimmer schleicht, war nicht ungewöhnlich. Andererseits durfte die Frau die Katze auch selbst entfernen. Die Inanspruchnahme fremder Hilfe war nicht geboten. Nicht zuletzt war beim Hinaustragen entscheidend, dass Halter und Versicherung kein aggressives Vorverhalten der Katze beweisen konnten.

(LG Bielefeld, Urteil v. 21.03.2012, Az.: 21 S 38/11)

Über den Autor

Christian Günther ist Assessor und Redakteur in der juristischen Redaktion von Anwalt.de. Unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800-40 40 530 unterstützt Anwalt.de Menschen, die einen passenden Anwalt suchen oder eine telefonische Rechtsberatung benötigen.

Weitere Artikel zu interessanten Urteilen und rechtlichen Aspekten der Katzenhaltung findet ihr auf der Themenseite Recht.

Bild: © anna  / pixelio.de

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4 Kommentare

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Steinert 24. September 2020 - 13:51

Nachbars Katze, die eine einzige fauchende kratzbürste ist, musste schon öfter von meinem Balkon vertrieben werden. Anscheinend ignoriert sie, dass sie hier nicht willkommen ist, denn vor kurzem kam sie in meine Wohnung und das nicht zum ersten mal. Ich habe einen eigenen Kater der freigänger ist und ihr draußen so gut es geht aus dem weg geht,diese eindringen in unser Heim allerdings nicht tolerieren konnte-es kam zum Kampf und zwar auf mir da ich gerade ein wenig die Augen zu gemacht hatte. Bei dem Versuch sie zu verscheuchen biss sie sich in meiner linken Hand fest. Ich musste ins Krankenhaus und zum Chirurgen, sie ist geschwollen und ich habe starke Schmerzen, die Nachbarin interessiert sich dafür wohl nicht so, genauso wenig wie für vergangene Hinweise, dass sie das öfter macht und unerwünscht ist. Ich füttere sie nicht, geschweige denn fasse ich sie an, mein eigener Kater frisst drinnen. Sie versucht mein bzw sein Zuhause einfach als ihr Revier einzunehmen und ich trage nun die Folgen. Das veterinäramt sagte mir, sie können niemanden dafür bestrafen ihr Tier artgerecht zu halten und nun solle ich dafür mein Tier doch drinnen lassen und soll auch meine Balkontür nicht mehr öffnen. Bedeutet : ich als geschädigte soll mich und mein Tier in der Freiheit einschränken, damit die Nachbarin weiterhin ihr aggressives Tier draußen herum laufen lassen kann. Kann das wirklich sein? Was kann ich tun? Trägt der Halter nicht immer die Verantwortung und wie kann ich sie zur Verantwortung ziehen wenn es sie nicht interessiert? Ist schon eine ältere Dame… LG!

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Bärbel 24. September 2020 - 16:07

Hallo,

zunächst einmal wünsche ich dir gute Besserung für deine Hand 🙂 Dass Katzen in fremde Wohnungen gehen, ist nicht ungewöhnlich. Kannst du eine Katzenklappe installieren, wo nur deine Katze durch kann? Voraussetzung: Deine Katze ist gechippt. Ansonsten bleibt wohl nur ein Anwalt.

Alles gute und liebe Grüße
Bärbel

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Marlene 30. November 2014 - 22:26

Ohje, wenn ich da so an unseren Felix denke, der könnte auch eine Gefahr für Fremde werden, wenn diese versuchen ihn zu greifen. Beim Tierarzt meint er auch immer sich von der schlimmsten Seite zeigen zu müssen.

LG
Marlene

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Bärbel 1. Dezember 2014 - 12:05

Hi Marlene,

Du Arme, eine aggressive Katze beim Tierarzt ist sicher kein Vergnügen. Elvis ist einfach „nur“ ängstlich und unkooperativ.

Liebe Grüße
Bärbel

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